Förderung

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Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderung für Solarstromanlagen

Der gesetzliche Rahmen
39,14 Cent pro kWh staatlich garantiert für installierte Anlagen im Jahr 2010

Die photovoltaische Stromerzeugung entlastet die Umwelt: Dies hat die Bundesregierung erkannt. Weshalb sie das Erneuerbare Energien-Gesetz, kurz EEG beschlossen hat: Es regelt nicht nur die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen: Ebenso definiert das EEG, wie die Netzbetreiber mit Strom aus Wind-, Wasser-, Biomasse- oder Geothermie-Kraftwerken umgehen müssen.

  • EEG - Den kompletten Gesetzestext in aktueller Version (zurzeit von 2009) können Sie HIER herunterladen.
  • Wenn Sie mehr zum Hintergrund des Gesetzes und zu dessen Auswirkungen erfahren möchten, dann bietet die Webseite http://www.erneuerbare-energien.de viele wissenswerte Daten und Fakten.

20 Jahre garantierter Festpreis

Entscheiden Sie sich für eine Photovoltaikanlage - der Staat belohnt Sie für Ihr Engagement!

Werden Sie zum Kraftwerksbesitzer und produzieren bzw verkaufen Sie 20 Jahre lang Grünen-Strom zum staatlich garantierten Festpreis.. Je nach Größe und Bauart Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bis zu 39,14 Cent pro Kilowattstunde.

Ihr regionaler Frankensolar Fachpartner berät Sie gerne dabei und sucht mit Ihnen die geeignete Förderung aus. Füllen Sie einfach unser Online Angebotsformular aus. Wir werden Ihre Daten vertraulich behandeln und an ausgewählte Frankensolar Fachhandwerksbetriebe weiterleiten.

Vergütungssätze


Anlagengröße

Förderungssätze 2010

bis 30 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
(§33 Abs. 1 Nr.1 EEG)
39,14 ct/kWh
bis 30 kWp
selbst genutzter Solarstrom, Eigenverbrauch
(§ 33 Abs. 2 EEG)
22,76 ct/kWh
für Eigenverbrauch + gesparte Stromkosten
von 30 kWp - 100 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
(§33 Abs. 1 Nr.2 EEG)
37,23 ct/kWh
ab 100 kWp - 1000 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
(§33 Abs. 1 Nr.3 EEG)
35,23 ct/kWh
ab 1000 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
(§33 Abs. 1 Nr.4 EEG)
29,37 ct/kWh
Freiflächen
§ 32 EEG
28,43 ct/kWh

Informationsangebote


  • SolarLokal

    Bei SolarLokal, einer bundesweiten „Imagekampagne für Solarstrom in Kreisen, Städten und Gemeinden“ der Deutschen Umwelthilfe e.V., finden Sie dazu eine breite Palette von Informationen zu „sonnigen Einnahmen.“
    http://www.solarlokal.de

  • Solarförderung

    Die Seite solarfoerderung.de bietet individuell auf den Nutzer zugeschnittene Förderinformationen. Das Webportal wird betrieben von der KfW-Bankengruppe und dem Bundesverband Solarwirtschaft BSW.
    http://www.solarfoerderung.de

  • BINE-Energieförderseite

    BINE, die Bürgerinformation Neue Energien, hat gemeinsam mit der Deutschen Energieagentur DENA ein eigenes Förderportal eingerichtet: energiefoerderung.info bezieht auch regionale und lokale Förderprogramme in die Beratung mit ein.
    http://www.energiefoerderung.info

  • KfW

    Finanzielle Hilfen

    Die bundeseigene KfW-Bankengruppe ist der wichtigste Finanzunterstützer für Errichter von PV-Anlagen. Sie ist aus der Fusion der früheren „Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW“ und „Deutsche Ausgleichsbank DtA“ entstanden. Die KfW bietet vielfältige Förderkredite für Privatleute, gesellschaftliche Gruppen sowie Unternehmen.

    http://www.kfw-foerderbank.de

Individuelle Beratung durch Mitarbeiter von FrankenSolar

Sind Sie Installateur oder Handelspartner von Frankensolar, so wenden Sie sich gerne und jederzeit direkt an unsere Mitarbeiter: Die beraten Sie gerne und individuell.

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