| 22. Januar 2010

Einspeiszähler ist Pflicht!
Frank Solar, der im kleinen mittelfränkischen Ort Solar sein Häuschen mit der neuen Photovoltaikanlage (PV) ausstattet, muss auch an den Einspeisezähler denken.
Dieser wird üblichersweise im Hausanschlusskasten neben dem vorhandenen Verbrauchszähler installiert. Eine Kabelverbindung vom Wechselrichter der PV-Anlage zur Anschlussstelle des Netzes wird von einem zugelassenen Installateur erstellt; die Solarstromanlage liefert erst Strom, wenn das System ans Netz angeschlossen ist.
Für PV-Anlagen mit einer Leistung bis ca. 5 KWp wird ein 1-phasiger Wechselstromzähler eingesetzt, bei größeren PV-Leistungen kommt ein Drehstromzähler ohne Rücklaufhemmung zum Einsatz. Bei allen Anlagen über 30 kWp ist generell ein frühzeitiger Kontakt über das Installationsunternehmen mit dem Energieversorger (EVU) angeraten.
Der Zähler selbst misst die von der PV-Anlage produzierte und ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge in kWh.
Diese Menge wird dem örtlichen Energieversorger in Rechnung gestellt bzw. in Quartalsbeträgen vom EVU vergütet. Die Kosten für einen im Besitz des EVU befindlichen Einspeisezählers können je nach Güte, Genauigkeit und Größe des Gerätes variieren. Doch auch ein selbst gekaufter und vorschriftsmäßig eingebauter, geeichter Zähler ist möglich. Eine Nacheichung wird spätestens nach 16 Jahren wiederholt.


