Versicherung ist empfehlenswert
Frank Solar im fränkischen Solar glaubt nicht an Ausfall oder Beschädigung seiner Auf-Dach-Photovoltaikanlage, dennoch hat er eine Versicherung dafür abgeschlossen. Die Anlage an sich ist versichert; meist jedoch nur gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Diebstahl und Vandalismus. Frank Solar wurde auch der Abschluss einer speziellen Betreiberhaftpflicht vorgeschlagen — er entschied sich jedoch dagegen, da die Anlage auf seinem Privatdach montiert ist, wobei Frank sicherstellen kann, dass kein Unbefugter in die Nähe des PV-Systems gelangt. Zu bedenken sind vielerlei Schäden: Wind, Sturm, gebrochene Dachpfannen oder geborstene Rahmen, zersprungene Deckscheiben.
Auch gegen Schneelast kann Frank Solar sich über eine Allgefahrenversicherung versichern. Diese Art der Versicherung regelt eher das, was sonst nicht abgedeckt ist: etwa Krieg oder Erdbeben. Dafür sind auf jeden Fall versichert: Hagel-, Wasser- und Brandschaden, Blitzschlag und Überspannungsschaden. Die Entschädigung umfasst in der Regel die Reparaturkosten. (Vermögens-)Schäden am Gebäude — gedeckt durch die Gebäudeversicherung — werden hingegen nur übernommen, wenn der Eigentümer, je nach Region, eine so genannte Elementarschadendeckung hat (also eine Deckungserweiterung zur bestehenden Gebäudeversicherung). Im übrigen ist in Fachkreisen bekannt: Eine PV-Anlage auf dem Dach erhöht nicht systematisch das Risiko eines Blitzeinschlages — dafür ist also keine spezielle Versicherung nötig. Auch gibt es keine gesetzliche Pflicht zur wartungsvertraglichen, regelmäßigen Wartung einer Anlage. Letztlich empfiehlt Frank Solar ohnehin, dass ein jeder Betreiber sich bei seiner Versicherung individuell berät. Bei diesen Vertragsabwägungen ist vor allem auch eine Ertragsausfallentschädigung von Bedeutung.
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