Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderung für Solarstromanlagen
Der gesetzliche Rahmen
Die photovoltaische Stromerzeugung entlastet die Umwelt. Dies hat die Bundesregierung erkannt. Weshalb sie das Erneuerbare Energien-Gesetz, (EEG) beschlossen hat. Es regelt nicht nur die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen: Ebenso definiert das EEG, wie die Netzbetreiber mit Strom aus Wind-, Wasser-, Biomasse- oder Geothermie-Kraftwerken umgehen müssen.
- EEG - Der komplette Gesetzestext in aktueller Version (Novelle 2010)
- Wenn Sie mehr zum Hintergrund des Gesetzes und zu dessen Auswirkungen erfahren möchten, dann bietet die Webseite http://www.erneuerbare-energien.de viele wissenswerte Daten und Fakten.
20 Jahre garantierter Festpreis
Werden Sie zum PV-Anlagen Besitzer und produzieren und verkaufen Sie 20 Jahre lang grünen Strom zum staatlich garantierten Festpreis. Je nach Größe und Bauart Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bis zu 33,03 Cent pro Kilowattstunde.
Ihr regionaler Frankensolar Fachpartner berät Sie gerne dabei und sucht mit Ihnen die geeignete Förderung aus. Füllen Sie einfach unser Online Angebotsformular aus. Wir werden Ihre Daten vertraulich behandeln und nur an einen ausgewählten Frankensolar Fachhandwerksbetrieb weiterleiten.
Vergütungssätze
ab 01.01.2011 für Photovoltaikanlagen nach den §§32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG-Novelle 2010).
| Anlagengröße | Vergütungssätze |
|---|---|
| ab 01.01.2011 | |
| bis 30 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
28,74 ct/kWh |
| Eigenverbrauch bis 30 kWp Anteile bis 30% Anteile über 30% |
12,36 ct/kWh 16,74 ct/kWh |
| von 30 kWp - 100 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
27,33 ct/kWh |
| Eigenverbrauch größer 30 kWp - 100 kWp Anteile bis 30% Anteile über 30% |
10,95 ct/kWh 15,33 ct/kWh |
| ab 100 kWp - 1000 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
25,86 ct/kWh |
| Eigenverbrauch größer 100 kWp - 500 kWp Anteile bis 30% Anteile über 30% |
9,48 ct/kWh 13,86 ct/kWh |
| ab 1000 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
21,56 ct/kWh |
| Anlagen auf versiegelten und Konversionflächen | 22,07 ct/kWh |
|
Anlagen auf allen anderen Freiflächen |
21,11 ct/kWh |
| Anlagen auf Ackerflächen | Seit 01.07.2010 gibt es keine Förderung mehr |
Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Juli 2010 allerdings die Photovoltaik Einspeisevergütung an eine sogenannte Degression gekoppelt. Danach richtet sich die Absenkung der Einspeisevergütung zukünftig nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen. Mit anderen Worten: Je mehr Anlagen es gibt, umso geringer wird die Photovoltaik Einspeisevergütung. Festgesetzt ist eine Kürzung um jährlich 9 %. Diese Kürzung wird um jeweils 3 % höher für je 1000 MW, die die im Vorjahr installierte Leistung überschreitet. Damit ist schon jetzt für 2012 eine Kürzung der Photovoltaik Einspeisevergütung von 21 % zu erwarten.
Informationsangebote
-
Solarförderung
Die Seite solarfoerderung.de bietet individuell auf den Nutzer zugeschnittene Förderinformationen. Das Webportal wird betrieben von der KfW-Bankengruppe und dem Bundesverband Solarwirtschaft BSW.
http://www.solarfoerderung.de -
BINE-Energieförderseite
BINE, die Bürgerinformation Neue Energien, hat gemeinsam mit der Deutschen Energieagentur DENA ein eigenes Förderportal eingerichtet: energiefoerderung.info bezieht auch regionale und lokale Förderprogramme in die Beratung mit ein.
http://www.energiefoerderung.info -
KfW
Finanzielle Hilfen
Die bundeseigene KfW-Bankengruppe ist der wichtigste Finanzunterstützer für Errichter von PV-Anlagen. Sie ist aus der Fusion der früheren "Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW" und "Deutsche Ausgleichsbank DtA" entstanden. Die KfW bietet vielfältige Förderkredite für Privatleute, gesellschaftliche Gruppen sowie Unternehmen.
http://www.bundesnetzagentur.de -
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur informiert über den deutschen Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte in diesen innovativen Märkten. Die Bundesnetzagentur hat ihre erste Verordnung im Bereich der Erneuerbaren Energien erlassen und erhebt auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Wahrnehmung der ihr zugewiesenen Aufgaben Daten.
• Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sowie erhobene Daten zu Photovoltaikanlagen.
• Statistikberichte mit Zahlen zum Wälzungsmechanismus nach dem EEG.Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
http://www.kfw-foerderbank.de
Individuelle Beratung durch Mitarbeiter von FrankenSolar
Sind Sie Installateur oder Handelspartner von Frankensolar, so wenden Sie sich für Ihre individuelle Beratung gerne direkt an unsere Mitarbeiter. Wenn Sie noch kein Kunde von Frankensolar sind, dann füllen Sie unser Fachpartnerformular aus. Ein Mitarbeiter aus unserem Beratungsteam setzt sich nach Eingang der Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung.


