Staatliche Förderung

Förderung

Drucken

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderung für Solarstromanlagen

Der gesetzliche Rahmen

Die photovoltaische Stromerzeugung entlastet die Umwelt. Dies hat die Bundesregierung erkannt. Weshalb sie das Erneuerbare Energien-Gesetz, (EEG) beschlossen hat. Es regelt nicht nur die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen: Ebenso definiert das EEG, wie die Netzbetreiber mit Strom aus Wind-, Wasser-, Biomasse- oder Geothermie-Kraftwerken umgehen müssen.

20 Jahre garantierter Festpreis

Werden Sie zum PV-Anlagen Besitzer und produzieren und verkaufen Sie 20 Jahre lang grünen Strom zum staatlich garantierten Festpreis. Je nach Größe und Bauart Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bis zu 33,03 Cent pro Kilowattstunde.

Ihr regionaler Frankensolar Fachpartner berät Sie gerne dabei und sucht mit Ihnen die geeignete Förderung aus. Füllen Sie einfach unser Online Angebotsformular aus. Wir werden Ihre Daten vertraulich behandeln und nur an einen ausgewählten Frankensolar Fachhandwerksbetrieb weiterleiten.

Vergütungssätze

ab 01.01.2011 für Photovoltaikanlagen nach den §§32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG-Novelle 2010).

Anlagengröße Vergütungssätze
ab 01.01.2011
bis 30 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
28,74 ct/kWh
Eigenverbrauch bis 30 kWp
Anteile bis 30%
Anteile über 30%
 
12,36 ct/kWh
16,74 ct/kWh
von 30 kWp - 100 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
27,33 ct/kWh
Eigenverbrauch größer 30 kWp - 100 kWp
Anteile bis 30%
Anteile über 30%
 
10,95 ct/kWh
15,33 ct/kWh
ab 100 kWp - 1000 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
25,86 ct/kWh
Eigenverbrauch größer 100 kWp - 500 kWp
Anteile bis 30%
Anteile über 30%
 
9,48 ct/kWh
13,86 ct/kWh
ab 1000 kWp
Anlagen auf oder an Gebäuden
21,56 ct/kWh
Anlagen auf versiegelten und Konversionflächen 22,07 ct/kWh

Anlagen auf allen anderen Freiflächen 

21,11 ct/kWh
Anlagen auf Ackerflächen Seit 01.07.2010 gibt es keine Förderung mehr

Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Juli 2010 allerdings die Photovoltaik Einspeisevergütung an eine sogenannte Degression gekoppelt. Danach richtet sich die Absenkung der Einspeisevergütung zukünftig nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen. Mit anderen Worten: Je mehr Anlagen es gibt, umso geringer wird die Photovoltaik Einspeisevergütung. Festgesetzt ist eine Kürzung um jährlich 9 %. Diese Kürzung wird um jeweils 3 % höher für je 1000 MW, die die im Vorjahr installierte Leistung überschreitet. Damit ist schon jetzt für 2012 eine Kürzung der Photovoltaik Einspeisevergütung von 21 % zu erwarten.

Informationsangebote


  • Solarförderung

    Die Seite solarfoerderung.de bietet individuell auf den Nutzer zugeschnittene Förderinformationen. Das Webportal wird betrieben von der KfW-Bankengruppe und dem Bundesverband Solarwirtschaft BSW.
    http://www.solarfoerderung.de

  • BINE-Energieförderseite

    BINE, die Bürgerinformation Neue Energien, hat gemeinsam mit der Deutschen Energieagentur DENA ein eigenes Förderportal eingerichtet: energiefoerderung.info bezieht auch regionale und lokale Förderprogramme in die Beratung mit ein.
    http://www.energiefoerderung.info

  • KfW

    Finanzielle Hilfen

    Die bundeseigene KfW-Bankengruppe ist der wichtigste Finanzunterstützer für Errichter von PV-Anlagen. Sie ist aus der Fusion der früheren "Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW" und "Deutsche Ausgleichsbank DtA" entstanden. Die KfW bietet vielfältige Förderkredite für Privatleute, gesellschaftliche Gruppen sowie Unternehmen.
    http://www.bundesnetzagentur.de

  • Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur informiert über den deutschen Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte in diesen innovativen Märkten. Die Bundesnetzagentur hat ihre erste Verordnung im Bereich der Erneuerbaren Energien erlassen und erhebt auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Wahrnehmung der ihr zugewiesenen Aufgaben Daten.

    • Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sowie erhobene Daten zu Photovoltaikanlagen.
    • Statistikberichte mit Zahlen zum Wälzungsmechanismus nach dem EEG.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
    http://www.kfw-foerderbank.de

Individuelle Beratung durch Mitarbeiter von FrankenSolar

Sind Sie Installateur oder Handelspartner von Frankensolar, so wenden Sie sich für Ihre individuelle Beratung gerne direkt an unsere Mitarbeiter. Wenn Sie noch kein Kunde von Frankensolar sind, dann füllen Sie unser Fachpartnerformular aus. Ein Mitarbeiter aus unserem Beratungsteam setzt sich nach Eingang der Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Wenn Sie noch kein Kunde von Frankensolar sind, dann füllen Sie unser Fachpartnerformular aus. Ein Mitarbeiter aus unserem Vertriebsteam setzt sich nach Eingang der Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Büroanschrift
FR-Frankensolar GmbH
Edisonstraße 45
90431 Nürnberg
After Sales & Lager
FR-Frankensolar GmbH
Wittekindstraße 28
90431 Nürnberg
Kontakt
Tel. +49 911 21 707 0
Fax +49 911 21 707 19
info@frankensolar.de
Öffnungszeiten
Lager:
MO-FR
8:00 - 16:30 Uhr
Büro:
MO-FR
07:00 - 18:00 Uhr