Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderung für Solarstromanlagen
Der gesetzliche Rahmen
Die photovoltaische Stromerzeugung entlastet die Umwelt: Dies hat die Bundesregierung erkannt. Weshalb sie das Erneuerbare Energien-Gesetz, kurz EEG beschlossen hat: Es regelt nicht nur die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen: Ebenso definiert das EEG, wie die Netzbetreiber mit Strom aus Wind-, Wasser-, Biomasse- oder Geothermie-Kraftwerken umgehen müssen.
- EEG - Den kompletten Gesetzestext in aktueller Version (zurzeit von 2009) können Sie HIER herunterladen.
- Wenn Sie mehr zum Hintergrund des Gesetzes und zu dessen Auswirkungen erfahren möchten, dann bietet die Webseite http://www.erneuerbare-energien.de viele wissenswerte Daten und Fakten.
20 Jahre garantierter Festpreis
Entscheiden Sie sich für eine Photovoltaikanlage - der Staat belohnt Sie für Ihr Engagement!
Werden Sie zum Kraftwerksbesitzer und produzieren bzw. verkaufen Sie 20 Jahre lang grünen Strom zum staatlich garantierten Festpreis. Je nach Größe und Bauart Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bis zu 34,05 Cent pro Kilowattstunde.
Ihr regionaler Frankensolar Fachpartner berät Sie gerne dabei und sucht mit Ihnen die geeignete Förderung aus. Füllen Sie einfach unser Online Angebotsformular aus. Wir werden Ihre Daten vertraulich behandeln und nur an einen ausgewählten Frankensolar Fachhandwerksbetrieb weiterleiten.
Vergütungssätze
vom 1.7. bis 30.9.2010 sowie vom 1.10. bis 31.12.2010 für Photovoltaikanlagen nach den §§32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG-Novelle 2010).
Anlagengröße |
Vergütungssatz |
||
|
|||
| bis 30 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
|
||
|
Eigenverbrauch bis 30 kWp |
|
||
| von 30 kWp - 100 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
|
||
|
Eigenverbrauch größer 30 kWp - 100 kWp |
|
||
| ab 100 kWp - 1000 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
|
||
|
Eigenverbrauch größer 100 kWp - 500 kWp |
|
||
| ab 1000 kWp Anlagen auf oder an Gebäuden |
|
||
| Anlagen auf versiegelten und Konversionflächen |
|
||
|
Anlagen auf allen anderen Freiflächen Hinweis: Bei Vorliegen eines Bebauungsplanes 25.3.2010 wird die Freiflächenvergütung in den Vergütungssätzen bis 30.6.2010 gewährt, wenn die Anlage noch bis 31.12.2010 errichtet wird. |
|
||
| Anlagen auf Ackerflächen | keine Vergütung |
Informationsangebote
-
SolarLokal
Bei SolarLokal, einer bundesweiten „Imagekampagne für Solarstrom in Kreisen, Städten und Gemeinden“ der Deutschen Umwelthilfe e.V., finden Sie dazu eine breite Palette von Informationen zu „sonnigen Einnahmen.“
http://www.solarlokal.de -
Solarförderung
Die Seite solarfoerderung.de bietet individuell auf den Nutzer zugeschnittene Förderinformationen. Das Webportal wird betrieben von der KfW-Bankengruppe und dem Bundesverband Solarwirtschaft BSW.
http://www.solarfoerderung.de -
BINE-Energieförderseite
BINE, die Bürgerinformation Neue Energien, hat gemeinsam mit der Deutschen Energieagentur DENA ein eigenes Förderportal eingerichtet: energiefoerderung.info bezieht auch regionale und lokale Förderprogramme in die Beratung mit ein.
http://www.energiefoerderung.info -
KfW
Finanzielle Hilfen
Die bundeseigene KfW-Bankengruppe ist der wichtigste Finanzunterstützer für Errichter von PV-Anlagen. Sie ist aus der Fusion der früheren „Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW“ und „Deutsche Ausgleichsbank DtA“ entstanden. Die KfW bietet vielfältige Förderkredite für Privatleute, gesellschaftliche Gruppen sowie Unternehmen.
Individuelle Beratung durch Mitarbeiter von FrankenSolar
Sind Sie Installateur oder Handelspartner von Frankensolar, so wenden Sie sich gerne und jederzeit direkt an unsere Mitarbeiter: Die beraten Sie gerne und individuell.
Wenn Sie noch kein Kunde von Frankensolar sind, dann füllen Sie unser Fachpartnerformular aus. Ein Mitarbeiter aus unserem Vertriebsteam setzt sich nach Eingang der Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung.



