Recht und Steuern

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EEG – das Grundgesetz der Ökostromeinspeisung

Dass Solarstrom in Deutschland ins öffentliche Netz eingespeist werden darf, ist geregelt durch das Erneuerbare Energien-Gesetz EEG. Im EEG sind ebenfalls die Bedingungen formuliert, die Einspeiser beachten müssen, damit der örtliche Stromnetzbetreiber den Solarstrom abnehmen und vergüten. Nicht zuletzt regelt das EEG auch die Vergütungssätze für die Netzeinspeisung von Strom aus allen Regenerativen Energiequellen, ob nun Wind, Wasser, Biomasse, Geothermie, Grubengas – und eben Sonnenenergie.

Beim Betrieb zu beachten

Eine Solarstromanlage wirtschaftlich betreiben heißt ein Gewerbe führen. Also entweder ein neues Gewerbe eröffnen, oder die PV-Anlage an ein bestehendes Gewerbe ankoppeln. Steuern und Recht: Was bei bestehenden Unternehmen Gang und Gäbe ist, bedeutet für viele Privatleute unter PV-Anlagenbesitzern, Neuland zu betreten.

Einen guten Überblick mit leicht verständlichen Worten hat Rosolar e.V. ins Netz gestellt:
http://www.rosolar.de/foerder/steuer.html

Die rechtlich sichere Seite – wenn auch wesentlich schwerer verständlich - finden Sie hier:
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/fotovoltaikanlage.htm

Und zur Vorbereitung des wirtschaftlichen Betriebs:
Eine einfache Wirtschaftlichkeitsrechnung zu Solarstromanlagen bietet das Münchner Umweltinstitut e.V. zum Herunterladen an.
http://www.umweltinstitut.org/download/solarstrom.xls

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